Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen.
Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.
Auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/aktuelles-presse/coronavirus finden sie die Formulare zur Bestätigung des Arbeitsgebers sowie zur Anmeldung der Kinder in der Notbetreuung.