Der Religionsunterricht bietet Auseinandersetzung mit Fragen von Religion und Glaube: Im Religionsunterricht wird ein Standpunkt dargestellt, mit dem die Schüler und Schülerinnen sich auseinandersetzen können. Sie hören die großen Geschichten des Glaubens aus der Bibel und entdecken dabei, welche Antworten auf die Grundfragen des Lebens darin enthalten sind. In der Auseinandersetzung mit den Geschichten können die Schülerinnen und Schüler einen eigenen Standpunkt entwickeln.
Der Religionsunterricht gibt Raum für die großen Fragen des Lebens: Hier finden die Schülerinnen und Schüler Unterstützung in der Entwicklung ihrer Identität und sie erlernen die Fähigkeit mit unterschiedlichen Überzeugungen und vielfältigen Lebensformen umzugehen.
Im Religionsunterricht wird Scheitern thematisiert: Unser Leben besteht nicht nur aus Erfolgen. Dies wird im Unterricht benannt und Möglichkeiten des Umgangs mit Scheitern und Brüchen werden aufgezeigt.
Der Religionsunterricht zeigt die Bedeutung des Christentums für unsere Kultur: Grundkenntnisse über biblische Geschichten und Gestalten werden erworben und in Beziehung zu unserer Kultur in Kunst, Literatur und Musik gesetzt. Kunst und Kultur, Gesellschaft und Verfassung Deutschlands sind ohne Kenntnisse der Religionen und insbesondere der christlichen Religion nicht zu verstehen.
Der Religionsunterricht schafft die Grundlage für Toleranz, Respekt und Leben mit Differenzen: Die Schülerinnen und Schüler können ihren eigenen (christlichen) Standpunkt finden und lernen, diesen zu vertreten und andere zu verstehen. Erst von einem geklärten Standpunkt her kann ein Dialog mit anderen begonnen werden. Religionsunterricht kann so in hohem Maße eine mögliche Orientierungshilfe sein. Gespräch und Kommunikation stehen daher im Mittelpunkt des Religionsunterrichts. Ohne Vorurteile und in einer grundsätzlichen Offenheit soll jeder formulieren können, was ihn beschäftigt.
Diese Punkte sind uns im Religionsunterricht beider Konfessionen wichtig und sie begleiten uns im Unterricht jeden Tag.
Religionsunterricht ist nicht nur Theorie:
Im Rahmen des Unterrichts und auch außerhalb können daher einige Unternehmungen stattfinden: Besuch und Führung in St. Michael, Besuch und Führung in einer katholischen Kirche, Besuch der Moschee, Exkursion auf den jüdischen Spuren in Schwäbisch Hall, gemeinsame Vorbereitung von Schulgottesdiensten, Friedhofsexkursionen, Verbindung von Theologie und Kunst in ausgesuchten Ausstellungen, Besuch einer theologischen Fakultät, Teilnahme am evangelischen Kirchentag oder Katholikentag, Orientierungstage im Kloster.
für die Fachschaft: Anne-Marie Schmid
mit Elke Kühnle-Xemaire
Information zur Abmeldung vom Religionsunterricht
In Baden-Württemberg ist Religion Pflichtfach.
Das bedeutet, dass getaufte Schüler und Schülerinnen ihrer Konfession entsprechend prinzipiell den Religionsunterricht ihrer Klassenstufe besuchen. Auch nicht getaufte Schüler und Schülerinnen können auf Wunsch den Religionsunterricht besuchen. Tun sie dieses, gilt für sie das Gleiche wie für getaufte Schüler und Schülerinnen:
Man kann sich nur mit der Angabe „Glaubens- und Gewissensgründe“ vom Religionsunterricht abmelden und zwar schriftlich, formlos und innerhalb der ersten zwei Wochen nach Schuljahres- bzw. Halbjahresbeginn. Die Abmeldung erfolgt bei der Schulleitung. Eine Überschreitung der Frist wird nicht akzeptiert.
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist für die Abmeldung die Unterschrift der Eltern erforderlich.
Für die Schüler und Schülerinnen, die den Religionsunterricht nicht besuchen – sei es, dass sie einer anderen Religion angehören oder nicht konfessionell gebunden sind, sei es, dass sie sich aus Glaubens- und Gewissensgründen vom Religionsunterricht abgemeldet haben -, wird Ethik zur Zeit ab Kl. 7 als Ersatzfach angeboten. D. h. diese Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, den Ethikunterricht zu besuchen, es sei denn, ihre Religionsgemeinschaft bietet einen vergleichbaren Unterricht an. Wer bereits Ethik besucht, braucht keine Neuabmeldung.
Entfällt der Religionsunterricht einer Konfession in einer Jahrgangsstufe, liegt es nahe, den Unterricht der anderen Konfession zu besuchen. Der Ethikunterricht ist für nichtchristliche Gläubige und Konfessionslose vorgesehen bzw. genuin dafür eingerichtet worden.
Für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5-8 ist auch folgender Hinweis wichtig:
§ 5 der Konfirmationsordnung lautet:
(1)Konfirmiert kann werden, wer getauft ist und der evangelischen Landeskirche angehört, außerdem am Religionsunterricht und am die Konfirmation vorbereitenden Unterricht ordnungsgemäß teilgenommen hat
Für die Fachschaft evangelische Religion:
Anne-Marie Schmid
Stand Juni 2015
[1] 150. Ordnung der Konfirmation der württembergischen Landeskirche (Konfirmationsordnung – KonfO) vom 21. Oktober 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 1977, geändert durch Kirchl. Gesetz vom 8. April 2000, vom 29. Juni 2000 vom 26. März 2004, vom 25. Oktober 2007, vom 25. November 2010 und vom 27. November 2012.